Gründung von Unternehmen
Strukturierung, Gründung und Verwaltung in- und ausländischer Gesellschaften und Vermögensträger
Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) und das Gesetz über das Treuunternehmen bilden eine liberale, flexible und vom Geist unternehmerischer Freiheit geprägte Kodifikation, die verschiedene Gesellschaftsformen und Vermögensträger ermöglicht; auch die Treuhänderschaft (Trust) sowie das Treuunternehmen (Geschäftstreuhand) sind gesetzlich verankert.
Gesellschaftsformen und Vermögensträger:
- Liechtensteiner Stiftung
- Liechtensteiner Treuhänderschaft
- Liechtensteiner Anstalt
- Liechtensteiner Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Für die Gründung und Verwaltung von ausländischen Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts können wir durch unser internationales Netzwerk verschiedenste Jurisdiktionen anbieten.
Errichtung von Stiftungen
Gemeinnützigkeit, Nachfolge- und Nachlassplanung
Während sich die Aktiengesellschaft vorzugsweise für kommerzielle Tätigkeiten anbietet, werden Stiftungen zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes errichtet, als Holdingstiftung (Nachfolgeregelung für Unternehmen) oder als Familienstiftungen (Nachlassplanung, Schutz für Familienvermögen). Ähnlichen Zwecken kann die liechtensteinische Treuhänderschaft dienen, die sich am englischen Vorbild des Trust orientiert.
Nachfolgeplanung
Nachfolgeregelung für Einzelpersonen und Unternehmen
Nachfolgeregelungen sind immer ganz individuelle Anliegen; durch unsere langjährige Erfahrung und unsere eigene Firmengeschichte sind wir offen für die Anliegen unserer Kunden und beraten und begleiten sie bei der Absicherung und dem Erhalt ihres Lebenswerkes.
Asset Management
Als Organ von Stiftungen und Trusts erbringen wir selber keine Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung. Wir unterstützen unsere Kunden in der Entwicklung von Anlagestrategien sowie bei der Wahl des zu beauftragenden Vermögensverwalters beziehungsweise Bankinstituts. Wir unterstützen unsere Klienten durch die Überwachung der Vermögensverwaltung und die Einhaltung der gewählten Strategien (Foundation Governance).
WOHNSITZ NACH LIECHTENSTEIN
Die Wohnsitznahme in Liechtenstein wird sehr restriktiv gehandhabt und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Wir beraten und unterstützen unsere Kunden in dieser Angelegenheit, treffen Abklärungen mit den lokalen Behörden und stellen unser Netzwerk an Immobilienmaklern und Rechtsanwälten zur Verfügung. Dabei geht unsere Betreuung auch über den erfolgreichen Wohnsitzwechsel hinaus.
Unterstützung von 180a befähigten
Unterstützung von Personen, die gemäss Art. 180a PGR tätig sind
Wir kennen die Herausforderungen der Treuhandbranche und der Personen die gemäss Art. 180a PGR tätig sind und bieten ihnen unsere Unterstützung an, sei es im Bereich Buchhaltung, Steuern, Sorgfaltspflicht, FATCA, AIA und dgl. Wir besprechen mit unseren Kunden auch individuelle Lösungen für rein administrative Tätigkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Mandatsbetreuung.